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Wo sind die Regeln für das Aussehen in der Satzung der Schule vorgeschrieben?

Die bildende Kunst beginnt bei uns selbst, und die Schulordnung legt die Normen des Aussehens fest, an die wir uns halten müssen. Es ist sehr wichtig zu verstehen, dass die Regeln für das Aussehen in der Satzung angegeben sind und darauf abzielen, ein kulturelles und anständiges Bild von Schulkindern zu bilden.

Welche spezifischen Regeln über das Aussehen sind in der Satzung der Schule festgeschrieben? In erster Linie ist die Satzung ein Dokument, das allgemeine Anforderungen an das Aussehen von Schülern definiert, wie zum Beispiel:

  • Sauberes, sauberes Styling
  • Einhaltung der Kleiderordnung
  • Ausreichendes Make-up und kein helles Zubehör
  • Tragen von Uniformen und Schuhen gemäß den Regeln

Diese Regeln sind wichtig, da sie dazu beitragen, eine besondere Atmosphäre des Lernprozesses zu schaffen, in der jeder Schüler seine Beteiligung an der gemeinsamen Schulkultur spürt. Daher ist es sehr wichtig, die Normen des Bildungsprozesses einzuhalten und die in der Schulsatzung festgelegten Empfehlungen zum Aussehen zu befolgen, um einen würdigen Eindruck von sich selbst und Ihrer Schule zu vermitteln.

Abschnitt 1: Kapitel mit dem Statut der Schule über das Aussehen

Punkt 1: Die Schüler sollten in sauberer und ordentlicher Kleidung zur Schule kommen. Es ist verboten, saisonunabhängige Kleidung oder Kleidung mit extremistischen, gewalttätigen oder obszönen Bildern und Aufschriften zu tragen.

Punkt 2: Die Länge der Röcke und Shorts sollte strikt innerhalb des mit der Verwaltung vereinbarten Niveaus liegen. Es ist erlaubt, Jeans zu tragen, sie sollten jedoch keine verkauften und unzulässigen Dekorelemente enthalten.

Punkt 3: Die Haare der Schüler sollten sauber und ordentlich sein. Verschönerung und Haarschnittexperimente sind nicht erlaubt. Hinweise zur Erhaltung der Sauberkeit und Sauberkeit der Haare werden je nach den Anforderungen des Bildungsamtes in den von der Schulverwaltung kontrollierten Unterlagen übermittelt.

Punkt 4: Die Schüler sollten den Zustand der Nägel und Hände überwachen und sauber und ordentlich halten. Die Verwendung alters- und lebensstilunabhängiger Kosmetika ist nicht zulässig. Hinweise zur Nagel- und Handpflege werden je nach den Anforderungen des Bildungsamtes in den entsprechenden Unterlagen, die von der Schulverwaltung kontrolliert werden, übermittelt.

Punkt 5: Make-up und das Tragen von Schmuck sind von Schülern nicht gestattet, es sei denn, die visuelle Hervorhebung eines besonderen Status ist für die Teilnahme an bestimmten Aktivitäten erforderlich oder von der Schulverwaltung genehmigt.

Anmerkung: Die Bestimmungen, die Anforderungen an das Aussehen der Schüler stellen, zielen darauf ab, Respekt für sich selbst und andere zu schaffen, Disziplin und Selbstbeherrschung zu entwickeln.

Abschnitt 2: Die Bestimmungen der Satzung betreffend die Kleidung der Schüler

In diesem Abschnitt der Schulordnung sind Regeln für die Kleidung festgelegt, die die Schüler während des Unterrichts und auf dem Schulgelände tragen müssen. Gemäß diesen Richtlinien müssen die Schüler die folgenden Anforderungen erfüllen:

PunktAnforderungen
2.1Die Schüler sollten saubere und saubere Kleidung ohne sichtbare Beschädigungen tragen.
2.2Kleidung darf keine obszönen oder beleidigenden Inschriften, Zeichnungen oder Symbole enthalten.
2.3Die Schuhe der Schüler sollten bequem und sicher für die Bewegung innerhalb der Bildungseinrichtung sein.
2.4Das Tragen von Mützen, Mützen, Kopftüchern, Kopftüchern und anderen Kopfbedeckungen ist in den Räumlichkeiten der Schule verboten, es sei denn, es sind spezielle mit der Schulverwaltung vereinbarte Fälle zulässig.
2.5Grundschüler haben das Recht, die von der Schule festgelegte Uniform zu tragen.
2.6Abiturienten haben das Recht, lose Kleidung zu tragen, vorausgesetzt, sie entspricht den Prinzipien des Anstands und verursacht während des Lernprozesses keine Ablenkung.
2.7Das Tragen von Accessoires wie Schmuck, Make-up und Handschuhen ist zulässig, es sei denn, sie verletzen die Lerndisziplin und stellen für andere Schüler keine Gefahr dar.

Dieser Abschnitt der Satzung soll allgemeine Standards für das Erscheinungsbild der Schüler festlegen, um ein förderliches Bildungsumfeld zu gewährleisten und die Schuldisziplin aufrechtzuerhalten. Die Verwaltung der Bildungseinrichtung überwacht die Einhaltung dieser Regeln und ergreift geeignete Maßnahmen im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln.

Abschnitt 3: Charta und Haarlänge

In diesem Abschnitt der Satzung werden die Regeln für das Erscheinungsbild der Schüler beschrieben, insbesondere die Haarlänge. Die Charta soll bestimmte Standards und Disziplinen in der Schule aufrechterhalten.

1. Grundschüler:

Die KlasseZulässige Haarlänge
1-4Bis zu den Schultern
5-6Bis zu den Schultern

2. Mittelschüler:

Die KlasseZulässige Haarlänge
7-9Bis zur Mitte des Halses

3. Gymnasiasten:

Die KlasseZulässige Haarlänge
10-11Bis zur Wirbelsäule

Die Nichteinhaltung der Haarlängenregeln kann eine Strafe nach Schuldisziplin nach sich ziehen.

Abschnitt 4: Etablierte Schulfrisuren

Gemäß der Satzung der Schule muss jeder Schüler die vorgeschriebenen Schulfrisuren befolgen. Wenn ein Schüler gerne länger als eine bestimmte Länge Haare trägt, kann dies nur nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Genehmigung durch den Lehrerrat und die Schulverwaltung gestattet werden.

Hier sind einige etablierte Regeln und Frisuren:

  • Für Jungen:
    1. Kurze Haare, saubereres Ohr an der Oberseite des Ohrs.
    2. Jede Form von Exzentrizität oder unnatürlicher Haarfärbung ist nicht erlaubt.
  • Für Mädchen:
    1. Die Haare sollten ordentlich gekämmt werden.
    2. Verschiedene Frisuren wie Zöpfe, Schwänze oder Bündel sind erlaubt, vorausgesetzt, sie stören den Lernprozess nicht und verursachen anderen Schülern keine Beschwerden.
    3. Haarschmuck sollte diskret sein und die Schüler nicht ablenken lassen.

Bei allen Fragen zur Einhaltung der Erscheinungsbildregeln ist es notwendig, sich an die Schulverwaltung oder den Lehrerrat zu wenden.